Gratton wegen Schirikritik drei Spiele gesperrt

11.12.2013 07:44 Uhr

Das DOPS wurde tätig - diesmal gegen die UPC Vienna Capitals. Nachdem Benoît Gratton beim Auswärtsspiel in Ljubljana eine Spieldauerdisziplinarstrafe zu heftig kritisierte, und sein Verhalten im Schiedsrichterbericht vermerkt wurde, erhielt unser Kapitän nun aufgrund ligaschädigenden Verhaltens eine Sperre von drei Spielen.

Damit wird Gratton, der an der Seite von François Fortier und Rafael Rotter zuletzt für eine sehr hohe Punkteproduktion sorgte, seinem Team erst wieder beim letzten Spiel vor Weihnachten, am 22.12. in Salzburg zur Verfügung stehen können. Die genaue Begründung der 3-Spiele-Sperre:

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen, inklusive Videomaterial und Schiedsrichterbericht, sieht die Rechtskommission Benoit Gratton schuldig, dass er sich ligaschädigend verhalten hat. In die Entscheidung ist mit eingeflossen, dass Gratton in den letzten drei Meisterschaftsspielen seine zweite Spieldauerdisziplinarstrafe wegen Schiedsrichterkritik erhielt. Im betreffenden Fall wurden gegen Benoit Gratton bei einer Spielunterbrechung mehrere Strafen ausgesprochen, unter anderem auch weil er beharrlich einen Gegenspieler zu einer strafbaren Handlung provozieren wollte (IIHF Regel 550 c).

Benoit Gratton hatte die Eisfläche schon über die Spielerbank der Vienna Capitals verlassen um für den Rest der Spielzeit in die Kabine zu gehen. Als die Spieloffziellen zur Spielerbank kamen, um mit den Coaches der Vienna Capitals zu sprechen, kam Gratton zurück aufs Eis um die Entscheidungen der Spieloffiziellen zu kritisieren und in Frage zu stellen (IIHF Regel 550d). Außerdem wiedersetzte sich Benoit Gratton den Anweisungen der Linesmen, nachdem er von den Headschiedsrichtern schon aufgefordert worden war die Außeinandersetzung zu beenden. Generell und im speziellen in diesem Spiel sind die Spieler für ihr Verhalten und das ihrer Mannschaft verantwortlich. Die EBEL ist in höchstem Maße bemüht, die Integrität des Sportes aufrecht zu erhalten. All jenen Spieler, die sich nicht im Sinne von sportlichem Fair Play und Integrität des Spieles verhalten, werden für ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen. Benoit Gratton darf in keinem Spiel, noch dazu da er sich habituell undiszipliniert verhält, ligaschädigendes Verhalten an den Tag legen.

Aus Sicht der EBEL Rechtskommission und gemäß des EBEL Strafenkatalogs, Ref. Nr. 38 - Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters, wird über Benoit Gratton (#25) mit sofortiger Wirkung eine Sperre von 3 EBEL Pflichtspielen verhängt.


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